Energieausweise
Der Energieausweis stellt eine Bewertung von Gebäuden nach ihrem Energiestandard dar.
Ab 2008 ist die Vorlage von Energieausweisen verpflichtend, sobald ein Haus oder eine Wohneinheit gebaut (wie bisher), verkauft oder neu vermietet wird. Ausgestellt werden können:
- Bedarfsausweise, die auf einer detaillierten Bewertung der relevanten Bau- und Anlagenteile beruhen.
- Verbrauchsausweise, die auf der Auswertung der Brennstoffverbräuche beruhen.
Zwischen diesen Energieausweisen herrscht weitgehend Wahlfreiheit. Nur bei Neubauten und bei unsanierten Wohnhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet worden sind, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
KfW-Bescheinigungen
Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsgünstige Kredite und Zuschüsse vergeben.
Zugelassene Sachverständige der ArchiNea AG stellen hierfür notwendige Bescheinigungen aus.
Im CO
2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW können diese je nach gewählter Fördervariante sein:
- Auswahl und Beschreibung des Maßnahmenpaketes für Häuser, die vor 1984 errichtet worden sind.
- Nachweis des Energetischen Neubaustandards oder 30% darunter für Häuser, die vor 1995 errichtet worden sind. Teil dieser Leistung ist der Energiebedarfsausweis, der als Energieausweis 10 Jahre Gültigkeit besitzt.
| Fördervarianten im CO2-Gebäude-sanierungsprogramm der KfW | Kreditvariante | Zuschussvariante |
| Berechtigte | Wohneigentümer allgemein | Eigentümer EFH/ ZWF oder in WEG |
Maßnahmenpakete Gebäude vor 1984 | Zinsgünstiger Kredit maximal 50.000,- €/WE | Zuschuss 5 %, maximal 2.500,- €/WE |
Neubauniveau (EnEV) Gebäude vor 1995 | Zinsgünstiger Kredit maximal 50.000,- €/WE + Tilgungszuschuss 5 % | Zuschuss 10 % maximal 5.000,- €/WE |
Unterschreitung Neubauniveau um 30% Gebäude vor 1995 | Zinsgünstiger Kredit maximal 50.000,- €/WE + Tilgungszuschuss 12,5 % | Zuschuss 17,5 %, maximal 8.750,- €/WE |
Nachweise für Energieeffiziente Neubauten:
- KfW 60 Haus, KfW 40 Haus. Gerechnet wird hierfür nach den Festlegungen der EnEV. Das Anforderungsniveau für Wärmeschutz und Primär-energiebedarf wird aber angehoben.
- Passivhaus. Anforderung und Nachweis richten sich nach dem vom Passivhaus-Institut in Darmstadt für den Nachweis von Passivhäusern entwickelten Verfahren.
Vor-Ort-Beratung
Die mit 175,- bis 250,- Euro bezuschusste Beratung hilft dem Eigentümer bei der Entscheidungsfindung für sein energetisches Modernisierungskonzept.
Bestandteile der Leistung sind.
- Umfassende Bewertung des Bestandes auf Basis einer Objektbegehung
- Ausweisung von Einsparmaßnahmen mit Informationen zu Aufwand und Nutzen derselben einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, sowie einer zusammenfassenden Auswertung
- Darstellung der Ergebnisse im Beratungsbericht und Erläuterung im Beratungsgespräch
Dieses Leistungsbild hat sich als “klassische Energieberatung” etabliert. Das fördernde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) lässt nicht zu, dass im Rahmen der geförderten Beratung Bescheinigungen für KfW-Kredite und Energieausweise ausgestellt werden.
Die Richtlinien zum Förderprogramm finden sich unter
www.bafa.de.
Die ArchiNea AG beschäftigt 5 vom Bafa anerkannte Energieberater und führt vom Bafa anerkannte Fortbildungen für Handwerksmeister, Techniker, Ingenieure und Architekten durch. Die Absolventen, Bafa-anerkannte Energieberater werden von der Dena und der KfW zu weiteren Leistungen zugelassen.
Weitere Leistungen
Beratungsgespräche:
Termine individuell nach Kundenwunsch gestaltet, z.B. in Form einer Ortsbegehung oder einer Auswertung von Unterlagen ohne schriftliche Ausarbeitung.
Abwicklung und Betreuung von laufenden Förderanträgen inklusive der Zusammenstellung notwendiger Unterlagen:
Das Einschalten eines Energieberaters mit Routine und mit Kenntnissen in Förderprogrammen kann bestimmte regelmäßig auftretende Probleme lösen helfen. So sind z.B. viele Bauherren überfordert, die zahlreichen Unterlagen, die mitunter zum Antrag gehören sind, beizubringen. Planer und Ausführende dagegen verstoßen aus Unkenntnis in den Details der Förderprogramme gegen Einzelbestimmungen (z.B. vorgeschriebene, von der EnEV abweichende U-Werte oder ausgeschlossene Materialien) und verhindern so die Zuwendung.
Qualitätssicherung:
Energieberater mit entsprechenden Kenntnissen können bei Neubau und Modernisierung durch gezielte Beiträge die Umsetzung von Energieeffizienz erst sicherstellen: Bewertung von Planungen, Wärmbebrückenberechnungen, Auswerung von Angeboten, Durchführung von Luftdichtheitstests, Thermographieaufnahmen, Qualitätssicherende Bauüberwachung, Mitwirkung bei Abnahmen.