Aktuelles
Am 1. Oktober 2007 ist die neue Energiesparverordnung in Kraft getreten.
Die Verordnung wurde am 26. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet, nachdem sie am 27. Juni 2007 von der Bundesregierung verabschiedet worden ist.
Die bisher nur für Neubauten vorgeschriebenen Energieausweise sind nun auch für Verkauf und Vermietung im Bestand verpflichtend. Sie müssen dabei Käufern und Mietern zugänglich gemacht werden.
Je nach Gebäude können die Ausweise bedarfs- oder verbrauchsorientiert ausgestellt werden.
Vom 1. Oktober 2007 bis einschließlich 31. September 2008 besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen. Danach gelten folgende Regeln für Wohngebäude:
Nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zwingend vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht worden sind. Für diesen Fall besteht die Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- oder verbrauchsorientierten Ausweis.
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten egal welchen Baujahrs, wie für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
Für Nichtwohngebäude besteht grundsätzlich Wahlfreiheit.
Sämtliche Energieausweise für Bestandsgebäude haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises an potentielle Mieter und Käufer besteht
Anhand von Vergleichswerten im Energieausweis haben Mieter und Käufer nun die Möglichkeit, die energetischen Qualitäten der Gebäude einfach zu beurteilen.
Im Energieausweis sind immer auch Modernisierungsempfehlungen enthalten, die Hinweise geben, mit welchen Maßnahmen die energetische Effizienz kostengünstig gesteigert werden kann.
Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms oder anderer Förderprogramme der Bundesregierung wird die Erstellung von Energiebedarfsausweisen finanziell gefördert und als Nachweisdokument anerkannt.
Download:
Energieeinsparverordnung 2007
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Montag 17. September 2007 12.47 Uhr
Neue EnEV 2007
Energieausweise Pflicht!Am 1. Oktober 2007 ist die neue Energiesparverordnung in Kraft getreten.
Die Verordnung wurde am 26. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet, nachdem sie am 27. Juni 2007 von der Bundesregierung verabschiedet worden ist.
Die bisher nur für Neubauten vorgeschriebenen Energieausweise sind nun auch für Verkauf und Vermietung im Bestand verpflichtend. Sie müssen dabei Käufern und Mietern zugänglich gemacht werden.
Je nach Gebäude können die Ausweise bedarfs- oder verbrauchsorientiert ausgestellt werden.
Vom 1. Oktober 2007 bis einschließlich 31. September 2008 besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen. Danach gelten folgende Regeln für Wohngebäude:
Nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zwingend vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht worden sind. Für diesen Fall besteht die Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- oder verbrauchsorientierten Ausweis.
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten egal welchen Baujahrs, wie für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
Für Nichtwohngebäude besteht grundsätzlich Wahlfreiheit.
Sämtliche Energieausweise für Bestandsgebäude haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises an potentielle Mieter und Käufer besteht
- ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude mit Baufertigstellung bis 1965
- ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude
- ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude.
Anhand von Vergleichswerten im Energieausweis haben Mieter und Käufer nun die Möglichkeit, die energetischen Qualitäten der Gebäude einfach zu beurteilen.
Im Energieausweis sind immer auch Modernisierungsempfehlungen enthalten, die Hinweise geben, mit welchen Maßnahmen die energetische Effizienz kostengünstig gesteigert werden kann.
Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms oder anderer Förderprogramme der Bundesregierung wird die Erstellung von Energiebedarfsausweisen finanziell gefördert und als Nachweisdokument anerkannt.
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