by vasp
Gutachten Energieausweis Energiepass durch Energieberater Architekten Ingenieure & Sachverständige im Bauzentrum München

Fragen und Antworten zum Energieausweis


Ab wann wird der Energieausweis für Wohngebäude benötigt?

Besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den Ausweisen?

Ist die Form der Ausweise festgelegt?

Können Bedarfs- und Verbrauchsausweis kombiniert werden?

Was sagt der Energieausweis über ein Gebäude aus?

Was bedeuten die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis?

Besteht eine Verpflichtung zur Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen?

Können die Kosten des Energieausweises auf die Mieter umgelegt werden?

Was bedeuten die Energiekennwerte im Energieausweis?

Welchen Vorteil haben Mieter und Käufer vom Energieausweis?

Wie profitieren Eigentümer vom Energieausweis?

Gibt es eine staatliche Förderung beim Energieausweis?



Ab wann wird der Energieausweis für Wohngebäude benötigt?

Die Energieausweise werden ab dem 1. Juli 2008 schrittweise eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Eigentümer dem potentiellen Mieter oder Käufer den Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertiggestellt worden sind, gilt diese Vorschrift ab dem 1. Juli 2008, für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

Besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den Ausweisen?

Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht bei energetisch nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, für die vor dem 1.November 1977 ein Antrag gestellt wurde. Für diese ist ein Bedarfsausweis auszustellen.

Ist die Form der Ausweise festgelegt?

Ja. Die Form der Ausweise ist bundesweit einheitlich gesetzlich vorgeschrieben. Sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise enthalten dieselben vier Seiten und unterscheiden sich lediglich darin, dass die Energiekennwerte entweder auf Seite 2 (beim Bedarfsausweis) oder auf Seite 3 (beim Verbrauchsausweis) angegeben werden. Die Angabe von Modernisierungsempfehlungen auf einer weiteren Seite ist verpflichtend vorgeschrieben.

Können Bedarfs- und Verbrauchsausweis kombiniert werden?

Eine Kombination der Berechnungsergebnisse aus Verbrauchs- und Bedarfsausweis in einem einzigen Ausweis ist grundsätzlich möglich.

Was sagt der Energieausweis über ein Gebäude aus?

Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und zeigt, wie viel Energie für Heizung und Warmwasserbereitung in dem entsprechenden Gebäude aufgewendet werden muss. Es gibt zwei Varianten von Energieausweisen. Der Bedarfsausweis basiert auf einer Analyse des Gebäudes und berücksichtigt den baulichen Zustand von Dächern, Wänden und Fenstern sowie die Art der Heizung. Grundlage des Verbrauchsausweises ist dagegen der Energieverbrauch der letzen drei Jahre. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis wird vom Verhalten der Bewohner beeinflusst.

Was bedeuten die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis?

Bedarfs- und Verbrauchsausweis enthalten Modernisierungsempfehlungen. Das sind konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Energiebedarf eines Gebäudes deutlich gesenkt werden kann. Sie basieren auf den Angaben zum baulichen Zustand des Gebäudes und der Heizung, die für die Ausweiserstellung erhoben werden. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht jedoch nicht, zudem reichen die den Ausweisen zugrundeliegenden Berechnungen nicht aus, um zu überprüfen, inwieweit die Empfehlungen im konkreten Fall wirtschaftlich oder bauphysikalisch sinnvoll sind. Sie dienen nur der groben Orientierung.

Besteht eine Verpflichtung zur Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen?

Eine Pflicht zur Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen besteht für Gebäudeeigentümer nicht. Die dem Energieausweis beigefügten Empfehlungen dienen lediglich der Orientierung über Einsparmöglichkeiten.

Können die Kosten des Energieausweises auf die Mieter umgelegt werden?

Nein. Die Kosten für den Energieausweis sind einmalige Kosten und damit keine Betriebskosten, an denen der Mieter beteiligt werden kann.

Was bedeuten die Energiekennwerte im Energieausweis?

Die Farbskalen mit den Energiekennwerten sind die Kernaussage der Energieausweise. Die Angaben sind in Kilowattstunden pro Jahr, bezogen auf den Quadratmeter Gebäudenutzfläche (bei Nichtwohngebäuden bezogen auf den Quadratmeter Nettogrundfläche). Dabei ist nicht entscheidend, an welcher Stelle innerhalb der Farbskala sich der Pfeil befindet, da bei sehr hohen Werten der Betrachtungsmaßstab der Skala insgesamt angepasst wird (die Zahlenwerte innerhalb der Skala sind höher).

Beim Verbrauchsausweis gibt der Pfeil den Energieverbrauchskennwert an. Bei seiner Berechnung wird der tatsächliche Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung durch einen standortbezogenen Klimafaktor bereinigt und somit auf ein durchschnittliches deutsches Klimajahr bezogen. So führt etwa ein hoher Energieverbrauch in einem besonders kalten Winter nicht zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes. Bei Nichtwohngebäuden wird zusätzlich der Stromverbrauch für die Beleuchtung und für Klimatisierung und Lüftung erfasst.

Beim Bedarfsausweis gibt ein Pfeil den Endenergiebedarf an, ein zweiter den Primärenergiebedarf. Für die Berechnung des Endenergiebedarfs wird nur die Energiemenge berücksichtigt, die für die Beheizung und Warmwasserbereitung im jeweiligen Gebäude benötigt wird. Der Primärenergiebedarf betrachtet jedoch zusätzlich den Energieaufwand, der für die Bereitstellung des eingesetzten Energieträgers (z.B. Heizöl, Gas, Strom oder erneuerbare Energien) entsteht. Im Falle von Heizöl ist dies die Energiemenge, die für die Erkundung und Erschließung der Lagerstätten, die Förderung, chemische Aufbereitung und Verteilung benötigt wird. Öl oder Strom werden daher im Energieausweis schlechter bewertet als beispielsweise erneuerbare Energien.

Welchen Vorteil haben Mieter und Käufer vom Energieausweis?

Der Energieausweis ist eine gute Basis für eine Miet- oder Kaufentscheidung, da verschiedene Gebäude im Hinblick auf ihre energetische Qualität miteinander verglichen werden können. Dies schafft Markttransparenz für Mieter und Käufer. Ob es sich um ein sparsames Gebäude oder eher um einen Energieschlucker handelt, lasst sich schon vorab überprüfen. Zudem lassen sich die anfallenden Energiekosten schon vor Erhalt der ersten Rechnung grob abschätzen. Außerdem gibt der Energieausweis dem Kaufinteressenten einen Überblick über eventuell sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen des Gebäudes oder der Heizung.

Wie profitieren Eigentümer vom Energieausweis?

Der Energieausweis bewertet den Energiestandard von Gebäuden. Eine günstige Bewertung lässt sich für die Vermietung oder den Verkauf als Werbeargument nutzen. Zum Ausweis gehören Modernisierungsvorschläge die dem Eigentümer zeigen, wie der Energieverbrauch gesenkt werden kann.

Gibt es eine staatliche Förderung beim Energieausweis?

Für den Energieausweis gibt es keine direkte staatliche Förderung. Eine staatliche Förderung ist für Energieberatungsberichte erhältlich. Diese sind aber keine Energieausweise.











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